Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG
fundus Gesellschaft für Kommunikation und Werbung mbH
Prinzipalmarkt 13 – 14
48143 Münster
Telefon: +49 (0) 2 51.29 79 01-0
Fax: +49 (0) 2 51.29 79 01-99
E-Mail: mail(a)fundus-werbeagentur.de
Geschäftsführer: Martin Funke
Handelsregister
Amtsgericht Münster
Registernummer: HRB 4936
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE187990295
Redaktionell verantwortlich gemäß § 55 RStV:
Redaktionell Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Martin Funke
Prinzipalmarkt 13 – 14
48143 Münster
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG FUNDUS
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, auch in laufender und zukünftiger Geschäftsverbindung, sowie für telefonisch oder telegrafisch erteilte Aufträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht verbindlich, falls sie von FUNDUS GMBH nicht schriftlich anerkannt worden sind.
2. Auftragserteilung
Mündlich und schriftlich erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Fremdkosten-Kalkulationen durch FUNDUS GMBH sind freibleibend. Kostenvoranschläge können immer nur mit einer Abweichung von 10% kalkuliert werden (ausgenommen sind Honorare). Erfolgt die Auftragserteilung später als drei Monate nach Datum des Angebots, behält sich FUNDUS GMBH eine Überprüfung des Angebotspreises vor. Entstehen nach Vertragsabschluß durch Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers Mehrkosten, kann FUNDUS GMBH diese berechnen. Dies gilt auch, wenn solche Mehrkosten auf Umständen beruhen, die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren. Unvorhergesehene zusätzliche Leistungen (Fremd- und Honorarkosten), die notwendig geworden sind, um den Auftrag durchzuführen, werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers erbracht. Soweit im Namen des Kunden beauftragte Werbeträger sich bei der Abwicklung auf eigene Geschäftsbedingungen berufen, gelten diese als zwischen dem Auftraggeber und dem Werbeträger unmittelbar vereinbart. Fremdkosten jeglicher Art, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, werden nach fachlicher Prüfung mit branchenüblichen Handlungskosten weiterberechnet. Die Beauftragung von Dritten durch FUNDUS GMBH erfolgt im Namen des Kunden, wobei die Abrechnung entweder direkt über Rechnung erfolgt oder die Kosten durch FUNDUS GMBH mit den entsprechend vereinbarten Abwicklungskosten weiterberechnet werden.
3. Auftragsstorno
Wird ein Auftrag storniert, so muss dies schriftlich geschehen. Alle bis zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung anfallenden Honorar- und Fremdkosten werden abgerechnet.
4. Vergütung
Es gilt grundsätzlich die vereinbarte Vergütung. Grundlage hierfür bilden die von FUNDUS GMBH erstellten Kostenvoranschläge bzw. Angebote. Falls eine Vergütung nicht vereinbart wurde, ist FUNDUS GMBH berechtigt, die übliche Vergütung zu verlangen. Spesen, Fahrtkosten und auswärtige Unterbringung werden in jedem Fall gesondert berechnet. Ist der Einsatzort weiter als 50 km vom Sitz von FUNDUS GMBH entfernt, werden 50 Prozent der Fahrtzeit als Honorarzeit berechnet.
5. Preise
Die Preise werden in Euro festgesetzt und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab FUNDUS GMBH. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Im Falle der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Werbemedien unmittelbar Vertragsgegenstand.
6. Lieferung
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber im Eigentum von FUNDUS GMBH. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den FUNDUS GMBH ab. FUNDUS GMBH nimmt die Abtretung hiermit an. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern FUNDUS GMBH die rechtzeitige Aufgabe zur Post nachweist, ist eine Haftung für Schäden aus verspäteter postalischer Übermittlung ausgeschlossen. Für die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist, die von uns nicht zu vertreten ist, haften wir nicht. Bei Mengenabschlüssen sind Schwankungen bis zu 10 % nach oben oder unten zulässig, etwaige Mehrlieferungen sind zusätzlich zu vergüten. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken. Die Anlieferung von Filmen, Requisiten und anderen Materialien (so auch Fragebögen) durch den Auftraggeber an FUNDUS GMBH muss grundsätzlich „frei Haus“ erfolgen. Überzählige oder nicht mehr benötigte Materialien werden auf Anforderung des Auftraggebers unfrei zurückgesandt. FUNDUS GMBH ist berechtigt, zwei Monate nach Abwicklung des Auftrages nicht zurückgefordertes Material gegen Berechnung zu entsorgen. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt drei Monate nach Fertigstellung (Erscheinen einer Anzeige, Auslieferung an den Kunden etc.), soweit nicht ausdrücklich eine andere Verabredung getroffen wurde.
7. Agenturleistungen
Die erbrachten Leistungen von FUNDUS GMBH stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertung bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Verträgen festzuhalten.
8. Urheberrechte
Bei Leistungen Dritter für uns garantieren wir die freie Verwertbarkeit für die Zwecke des Auftraggebers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben Vorschläge, Texte, Analysen, Entwürfe usw. Eigentum von FUNDUS GMBH. Das geistige Eigentum an den Leistungen (Urheberrecht) verbleibt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auch nach der Leistung bei FUNDUS GMBH. Der Auftraggeber darf die Leistungen nur für den Zweck verwenden, für den er sie bestellt und erworben hat. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz. Ohne Zustimmung von FUNDUS GMBH darf der Auftraggeber keine Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. verändern oder verändern lassen. Jede Verletzung dieser Rechte von FUNDUS GMBH begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe des vereinbarten Honorars. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Abgelehnte Vorschläge, Texte, Entwürfe und dergleichen bleiben FUNDUS GMBH zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reservieren, muss er eine entsprechende Vergütung zahlen. FUNDUS GMBH ist berechtigt, an allen gestalteten Werbemitteln, sofern diese mindestens dem Format DIN A5 entsprechen, den Firmentext anzubringen. FUNDUS GMBH stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 3 Belegexemplare zu.
9. Haftung
FUNDUS GMBH gewährleistet eine sorgfältige, fachlich einwandfreie und pünktliche Ausführung der erteilten Aufträge. FUNDUS GMBH übernimmt die Gewähr für die Qualität von Leistungen Dritter (z.B. Satz- und Druckarbeiten), falls FUNDUS GMBH durch den Auftraggeber mit der Abwicklung dieser Arbeiten betraut wurde. Etwaige Mängel müssen unverzüglich, auf jeden Fall vor Verwendung der Arbeiten, durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden. Bei rechtzeitiger Anzeige offensichtlicher Mängel oder bei sonstigen begründeten Beanstandungen hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserungen fehlschlagen sollten, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für den Bestand aller von ihm gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen sowie Firmen- und Warenbezeichnungen. Falls FUNDUS GMBH wegen unrichtiger Angaben von dritter Seite in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber FUNDUS GMBH von jeder Haftung freizustellen. Der Auftraggeber hat für die urheber-, wettbewerbs-, zivil- und strafrechtliche Unbedenklichkeit von auftragsgemäß ausgeführten Arbeiten aller Art selbst einzustehen. Die Honoraransprüche von FUNDUS GMBH werden durch die Rechte Dritter und sonstigen Hindernisse, die einer Verwertung der Arbeiten durch den Auftraggeber entgegenstehen, nicht berührt. Für bei FUNDUS GMBH lagernde Unterlagen wie Muster, Filme, Requisiten und ähnliches kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. FUNDUS GMBH ist nicht verpflichtet, die Unterlagen des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen andere Gefahren zu versichern. FUNDUS GMBH haftet für die zur Verfügung gestellten Unterlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist in allen Fällen zu entsprechender unverzüglicher Mitwirkung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, verschieben sich um die dementsprechende Zeit und eine angemessene Dispositionszeit die FUNDUS GMBH obliegenden Auftrags- und sonstigen Vertragsfristen. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, soweit erforderlich zu korrigieren und an FUNDUS GMBH zurückzusenden. Sofern derartige Unterlagen nicht innerhalb von 10 Tagen zurückgeschickt oder ohne Einwendung zurückgesandt werden, gelten sie als genehmigt. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler wird von FUNDUS GMBH nicht übernommen. Jegliche Schadensersatzpflicht von FUNDUS GMBH beschränkt sich auf die Höhe des Honorars für den einzelnen Auftrag.
10. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Nettoproduktionskosten und Fremdkosten werden bei Abrechnung über FUNDUS GMBH mit Abwicklungskosten abgerechnet. Diese Kosten sowie Honorarkosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Für Projektaufträge über 5.000,- Euro gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei Abschluß der Arbeiten und 1/3 nach Abnahme der Arbeit. Für Werbeaufträge über 5.000,- Euro gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei Druckfreigabe und 1/3 nach Auslieferung. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit der Übersendung der Rechnung fällig. Bei Mittlungsaufträgen ist FUNDUS GMBH im Falle des Verzuges berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages zu stornieren. Für daraus dem Auftraggeber entstehenden Schaden ist jegliche Haftung von FUNDUS GMBH ausgeschlossen. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen von FUNDUS GMBH mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Falls sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug befindet, ist FUNDUS GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatzes (BGB § 288) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und Einzugskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Abtretung
Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch FUNDUS GMBH.
12. Rücktrittsrecht
Werden FUNDUS GMBH Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, ist FUNDUS GMBH berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. FUNDUS GMBH ist weiter befugt, nicht erbrachte Leistungen zurückzustellen oder vor deren Durchführung Zahlung zu verlangen.
13. Geheimhaltung
FUNDUS GMBH ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, dies gilt nicht für solche Informationen, die allgemein bekannt oder sonst veröffentlicht worden sind.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von FUNDUS GMBH. Anzuwenden ist das deutsche Recht.
15. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des darauf beruhenden Rechtsgeschäfts unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Münster, 1.6.2002